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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Potsdam - Deutschland Kundenbefragung Rahmenvereinbarung Strategischer Versichertenmonitor
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025043001012499118 / 280390-2025
Veröffentlicht :
30.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2027
Angebotsabgabe bis :
02.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79342310 - Kundenbefragung
DEU-Potsdam: Deutschland Kundenbefragung Rahmenvereinbarung
Strategischer Versichertenmonitor

2025/S 84/2025 280390

Deutschland Kundenbefragung Rahmenvereinbarung Strategischer Versichertenmonitor
OJ S 84/2025 30/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
E-Mail: Vergabestelle@nordost.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Strategischer Versichertenmonitor
Beschreibung: Befragungsinstrument Strategischer Versichertenmonitor
Kennung des Verfahrens: 5f6ef6ee-ed7c-4f72-9bcc-4c98c8e94439
Interne Kennung: 196
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342310 Kundenbefragung

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYYNYT55TS52Z Zur Durchführung
des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die
für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.
g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der
Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte
beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen
hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den
Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). Zur Durchführung des Vergabeverfahrens
verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die
Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link
dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu
verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die
Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise
zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen).
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Sonstige
Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der
einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein
innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine
Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin
Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf
Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht
verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom
24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008,
S. 42).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ist
der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse
hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf
Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht
verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des
Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3).
Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die
Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung
einer Straftat. Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder
Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im
Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die
Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter
Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des
Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164
vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des
Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und
den Versuch der Begehung einer Straftat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine
Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin
Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf
Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht
verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309
vom 25.11.2005, S. 15). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf

Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht
verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309
vom 25.11.2005, S. 15).
Betrugsbekämpfung: Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden,
wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des
Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen
Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder
eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin
Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig
verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar
im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1
des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen
Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Korruption: Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder
Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die
Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter
Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens
über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1)
und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli
2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54).
Dieser Ausschlussgrund um-fasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen
Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen
Rechtsvorschriften. Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt
worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des
Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen
Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195
vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des
Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom
31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund um-fasst auch Bestechung im Sinne der für den
öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden
nationalen Rechtsvorschriften.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst
oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder
darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und
anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung
höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter
Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). Ist der

Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse
hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt
worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der
Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Hat der Wirtschaftsteilnehmer
gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in
seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder
Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat
handelt - verstoßen? Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als
auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern
es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Hat der
Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung
von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem
Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um
einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Hat der
Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung
von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem
Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um
einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines
Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese
Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen
Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24
/EU Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen
Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des
nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des
Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens
gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese
Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen
Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24
/EU. Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen
Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des
nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des
Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines
Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese
Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen
Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24
/EU. Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des
nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des
Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Zahlungsunfähigkeit: Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig? Befindet sich der
Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen
gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage? Ist der
Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig? Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund
eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der
Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Wirtschaftsteilnehmer
befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Es werden die Vermögenswerte
des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet Der
Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Es
werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder
einem Gericht verwaltet
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Wurde die gewerbliche Tätigkeit des
Wirtschaftsteilnehmers eingestellt? Wurde die gewerbliche Tätigkeit des
Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Es
werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder
einem Gericht verwaltet. Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren
oder in Liquidation. Es werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem
Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet. Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in
einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Es werden die Vermögenswerte des
Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner
beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im
nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen. Hat
der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen
Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Wirtschaftsteilnehmer hat mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die
auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen. Der Wirtschaftsteilnehmer hat mit anderen
Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs
abzielen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Sieht der
Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der
einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an
dem Vergabeverfahren? Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des
nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund
seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Hat der
Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den
öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und
Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt? Hat der Wirtschaftsteilnehmer
oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens beteiligt?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Wurde in der
Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber
oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen

Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer
Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen? Wurde in
der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen
Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender
früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen: a) Er hat sich bei
seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschluss-gründen und der
Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er
hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen
Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich
vorzulegen; d) Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder
Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
fahrlässig irre-führende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über
Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten. Die
Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den angegebenen
Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden
Täuschung bewusst sind. Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden
Situationen: a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von
Ausschluss-gründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden
Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in
der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten
zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d) Er hat versucht, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irre-führende
Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder
Zuschlag erheblich beeinflussen könnten. Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass
die von ihnen in den angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der
Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Strategischer Versichertenmonitor
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung eines
Marktforschungsinstruments Strategischer Versichertenmonitor zur kontinuierlichen
Versichertenbefragung zwecks Erhebung unternehmensweiter Steuerungskennzahlen und der
Ermittlung von Service- und Leistungsperformance der AOK Nordost im Konkurrenzvergleich
sowie Fortschreibung regelmäßiger Messdaten.
Interne Kennung: 196

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342310 Kundenbefragung

5.1.2. Erfüllungsort

Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die AOK kann den Vertrag zwei Mal um jeweils weitere 12 Monate
verlängern. Die Verlängerung des Vertrages ist dem Vertragspartner spätestens drei Monate
vor dem jeweiligen Vertragsende anzuzeigen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# (I) Zur Durchführung des
Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für
die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g.
Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen
zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die
Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise
zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen). (II) Ergänzende Angaben zu den unter Bedingungen für die
Auftragsvergabe aufgeführten Bedingungen: (1) Das Brandenburgische Vergabegesetz findet
Anwendung. Der Bieter hat daher die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen
nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 03 der Vergabeunterlagen)
einzureichen. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem
Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall des Einsatzes von
Unterauftragnehmern sind die nachfolgend genannten Unterlagen für jedes Unternehmen, auf
dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem
Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der
Auftraggeberin einzureichen: (c) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten
Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot
einzureichen: Anlage 03a der Vergabeunterlagen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern vorhanden oder zur

Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
(nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz
außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register
von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wir
erklären, dass wir innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung die im Vertrag (Anlage
01) geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den
geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen
Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers, der Auftraggeberin vorlegen werden.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wir
erklären, dass wir den im Vertrag (Anlage 02) genannten Versicherungsschutz bis zum Ende
dieses Vertrags aufrechterhalten werden und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch
Vorlage geeigneter Doku-mente nachweisen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis zur Sicherung der Anwendung der Gütekriterien und Standards in
der deutschen Marktforschung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Angaben zum Personal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage 8)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Innerhalb von 8 woche nach Zuschlagserteilung einzureichen! -
Betriebshaftpflichtversicherung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Anlage 10)

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Angaben zum Personal (Anlage 9)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung Aufrechterhaltung

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXVHYYNYT55TS52Z/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYYNYT55TS52Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYYNYT55TS52Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (I) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines
Angebotes, dass er den im Vertrag (Anlage 02) genannten Versicherungsschutz bis zum Ende
dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage
geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der
Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der
Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin
vorzulegen. (II) Aufgrund der hier nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichen wurden
die Bedingungen für den Auftrag betreffend das Brandenburger Vergabegesetz unter der
Rubrik Verfahren, Zusätzliche Angaben angegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,

über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: T: 080026508031312
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)

Land: Deutschland
E-Mail: Vergabestelle@nordost.aok.de
Telefon: +4980026508031312
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3d6bc35-3eb8-41b5-9124-c49f406b0176 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2025 11:24:11 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 84/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2025

Referenzen:
https://www.aok.de
https://www.bundeskartellamt.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYYNYT55TS52Z
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYYNYT55TS52Z/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-280390-2025-DEU.txt

 
 
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