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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Deutschland Rechtsberatung 2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung -Los 2 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042901584542692 / 255254-2024
Veröffentlicht :
29.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2026
Angebotsabgabe bis :
28.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79111000 - Rechtsberatung
DEU-Berlin: Deutschland Rechtsberatung 2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung
Rechtliche Beratung und Vertretung -Los 2 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht

2024/S 84/2024 255254

Deutschland Rechtsberatung 2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und
Vertretung - Los 2 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht
OJ S 84/2024 29/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe
Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 2 -
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Beschreibung: Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert
werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für
den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche
Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung
ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1
Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im
Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im
Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber
sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die
Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der
Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1:
Öffentliches Dienstrecht 140.000 Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 Los
3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht
160.000 Los 5: Zivilrecht 220.000 Los 6: Steuerrecht 120.000 Los 7: Handels- und
Gesellschaftsrecht 180.000 Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in
Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben
davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten
Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a)
und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als Prozessvertretung bezeichnet) an die
Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem
Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses
(zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache
liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die
vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese
Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die
Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende
Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus
technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die

Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose
jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene
Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz
handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein
einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf
der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt Ausschreibungssuche und Eingabe des
Suchbegriffs 2427/Z24 zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im
Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle
Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
Kennung des Verfahrens: 605e0fdb-1795-4f5b-8f2b-3666937a6ead
Interne Kennung: 2427/Z24-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem
Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 330 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung

der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von
Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters,
etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen; Ausschlusskriterium Nr.2: Eigenerklärung des Bieters über das
Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022
/576 xxxxx Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum Unternehmen
(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
(siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in
Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten
Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-
/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach
Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine
entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer
sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen. xxxxx Die Einzelheiten sind den
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 2 -
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Beschreibung: Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert
werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für
den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche
Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung
ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1
Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im
Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im
Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber

sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die
Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der
Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1:
Öffentliches Dienstrecht 140.000 Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 Los
3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht
160.000 Los 5: Zivilrecht 220.000 Los 6: Steuerrecht 120.000 Los 7: Handels- und
Gesellschaftsrecht 180.000 Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in
Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben
davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten
Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a)
und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als Prozessvertretung bezeichnet) an die
Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem
Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses
(zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache
liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die
vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese
Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die
Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen.
Interne Kennung: 2427/Z24-2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige
empfangsbedürftige Erklärung zu gleich bleibenden Konditionen zweimal um jeweils zwölf
Monate zu verlängern. xxxxx Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines
Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze bis in doppelter Höhe nach den
folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen,
rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gemäß 11 Abs. (7)
dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach
Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich
erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem
Ver-tragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter
angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine
mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
(angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der
im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen
gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4)
dieses Vertrages. xxxxx Für den Fall einer Kündigung gemäß § 17 Abs. (1) Buchstabe a) behält
sich der AG vor, die gemäß diesem Vertrag verbleibenden Leistungen demjenigen
Wirtschaftsteilnehmer anzutragen, zu dem die im ursprünglichen Angebot benannte
hauptverantwortliche Person gewechselt ist und diesen ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens zu beauftragen, wenn a) der Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls alle
Eignungskriterien, die für die Auswahl des ursprünglichen AN galten, erfüllt, b) der

Wirtschaftsteilnehmer alle Leistungen zu den Preisen des ursprünglichen AN erbringt, c) die
im ursprünglichen Angebot benannte hauptverantwortliche Person die ver-bleibenden
Leistungen für den Wirtschaftsteilnehmer weiterhin erbringen wird, d) der
Wirtschaftsteilnehmer dem AG für die zu ihm gewechselte hauptverantwort-liche Person eine
/n geeignete Vertreter/in benennt und e) durch den Ersatz des AN die Regelungen zur
Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. (2) und (3) und zur Vergütungsobergrenze gemäß § 11 Abs.
(7) unberührt bleiben. xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 330 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 330 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels
des Formblattes F1 Erklärung zum Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist
beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu
erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind
im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter
für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte
Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a)
genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung)
vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
xxxxx Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise
sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium Nr. 2.1: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes,
einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den
vergangenen drei Jahren
Beschreibung: Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Beratung und
Vertretung auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts in Höhe von mindestens
300.000 EUR/ Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. xxxxx Abgabe einer
entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten
anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der
Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts für die
vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.1) sofern diese Angaben verfügbar sind xxxxx
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen
zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise
des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere
Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Person im
Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts
Beschreibung: Mindestanforderungen Benennung der verantwortlichen Person und eines
Vertreters. Jede benannte Person muss Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein. Für jede
benannte Person ist der Nachweis ihrer Erfahrungen und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des
Verfassungs- und Verwaltungsrechts durch die Angabe von geeigneten Referenzen über seit
2020 ausgeführte Aufträge (Referenzprojekte) zu führen. Für jede benannte Person sind
mindestens fünf verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen, 1. von denen mindestens zwei
Referenzprojekte die Erfahrungen auf dem Gebiet der Auskunftsansprüche
(Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz oder
presserechtliche Auskunftsansprüche) belegen, 2. von denen mindestens ein Referenzprojekt
die Erfahrungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts, insbesondere Rechtsgutachten zur
Vorbereitung oder Abwendung gerichtlicher Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
nach Artikel 93 Grundgesetz (GG), belegen. Eine Referenz bzw. ein Referenzprojekt gilt als
geeignet, wenn sich die erbrachten Leistungen auf den vorgenannten Themenbereich
beziehen und Komplexität und Schwierigkeitsgrad der zu vergebenden Leistung entsprechen
bzw. ihr nahe kommen oder ähneln.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (inkl. MwSt.)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/05/2024 13:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=654918

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 79 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/05/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www. gesetze-im- internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und
Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe
Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ef26e6f-fa87-4d49-a4bc-ace024bfa2b2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 84/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654918
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-255254-2024-DEU.txt

 
 
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