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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Pforzheim - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr f. städtische Schulen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042901335440811 / 253320-2024
Veröffentlicht :
29.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2026
Angebotsabgabe bis :
03.06.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Pforzheim: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr f. städtische Schulen

2024/S 84/2024 253320

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerbeförderung im inneren
Schulverkehr f. städtische Schulen
OJ S 84/2024 29/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr f. städtische Schulen
Beschreibung: Innerer Schulverkehr für die Schuljahre 2024/25, 2025/2026 optional 2026/27
Kennung des Verfahrens: 2b4d0e0c-b9d8-4f80-90b4-97651f8d50eb
Interne Kennung: ABS 2024.07
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen
unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie
die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben
ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu
übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet
das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung Registrierung auf der
Vergabeplattform, dadurch automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe Telefonischer Support bei Ausschreibungen
durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg Elektronische Sicherstellung, dass Angebote
nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und
Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) Kommunikation :
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform

Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform
zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. -
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt : Anfragen von Bewerbern oder
Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 24.05.2024, 24.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass
solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich
über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg
erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: ---
Konkurs: ---
Korruption: ---
Vergleichsverfahren: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrugsbekämpfung: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Entrichtung von Steuern: ---

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Schwimmfahrten
Beschreibung: Beförderungsfahrten zum Schwimmuntericht zwischen den angegebenen
Schulen und den Schwimmbädern
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2027

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise

oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) Der Auftragnehmer
trägt dafür Sorge, dass das Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur
Fahrgastbeförderung ist und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfüllt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Das Beförderungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung
der Verkehre gemäß dieses Auftrags im Einklang mit den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen er-folgt, insbesondere dass sich das jeweils eingesetzte Fahrzeug in einem
Zustand befindet, der die für Kraftbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des
Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der
Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt und dass das eingesetzte
Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Fahr-gastbeförderung ist und für die
Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der Fahrer-laubnisverordnung (FeV) erfüllt.
Ebenfalls einzuhalten sind die Vorgaben des Anforde-rungskatalogs für Kraftomnibusse
(KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern
besonders eingesetzt werden einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von
Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern. Fahrzeuge der Klasse M3 - Aufbau -
Klasse II (gem. Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen (UN/ECE) Einheitliche Be-dingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der
Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale) einzusetzen sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-18f13d7af89-123897690670f248

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 13:53:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Sportfahrten
Beschreibung: Beförderungsfahrten zum Sportunterricht zwischen den angegebenen Schulen
und den Sportstätten
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2027

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der

Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) Der Auftragnehmer
trägt dafür Sorge, dass das Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur
Fahrgastbeförderung ist und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfüllt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Das Beförderungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung
der Verkehre gemäß dieses Auftrags im Einklang mit den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen er-folgt, insbesondere dass sich das jeweils eingesetzte Fahrzeug in einem
Zustand befindet, der die für Kraftbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des
Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der
Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt und dass das eingesetzte
Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Fahr-gastbeförderung ist und für die
Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der Fahrer-laubnisverordnung (FeV) erfüllt.
Ebenfalls einzuhalten sind die Vorgaben des Anforde-rungskatalogs für Kraftomnibusse
(KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern
besonders eingesetzt werden einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von
Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern. Fahrzeuge der Klasse M3 - Aufbau -
Klasse II (gem. Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen (UN/ECE) Einheitliche Be-dingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der
Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale) einzusetzen sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-18f13d7af89-123897690670f248

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 13:53:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die

Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Fahrten zur Jugendverkehrsschule
Beschreibung: Beförderungsfahrten für den Besuch der Jugendverkehrsschule zwischen den
angegebenen Schulen und der stationären Jugendverkerhsschule (Steubenschtraße 74,
Pforzheim)
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2027

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) Der Auftragnehmer
trägt dafür Sorge, dass das Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur
Fahrgastbeförderung ist und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfüllt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Das Beförderungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung
der Verkehre gemäß dieses Auftrags im Einklang mit den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen er-folgt, insbesondere dass sich das jeweils eingesetzte Fahrzeug in einem
Zustand befindet, der die für Kraftbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des
Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der
Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt und dass das eingesetzte
Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Fahr-gastbeförderung ist und für die
Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der Fahrer-laubnisverordnung (FeV) erfüllt.
Ebenfalls einzuhalten sind die Vorgaben des Anforde-rungskatalogs für Kraftomnibusse
(KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern
besonders eingesetzt werden einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von
Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern. Fahrzeuge der Klasse M3 - Aufbau -

Klasse II (gem. Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen (UN/ECE) Einheitliche Be-dingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der
Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale) einzusetzen sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-18f13d7af89-123897690670f248

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 13:53:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den

Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Internetadresse: https://www.pforzheim.de

Profil des Erwerbers: https://www.Vergabe24.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/ default.aspx
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81d8e8fb-8ded-488c-83ee-e11ccaef9a17 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 13:25:11 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 84/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024

Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/
https://www.pforzheim.de
https://www.vergabe24.de
https://www.Vergabe24.de
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18f13d7af89-123897690670f248
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-253320-2024-DEU.txt

 
 
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