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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Dokument Nr...: 327558-2020 (ID: 2020071309181645162)
Veröffentlicht: 13.07.2020
*
DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2020/S 133/2020 327558
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Manuela Keuser
E-Mail: [6]m.keuser@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921323083
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.vgf-ffm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sektorenauftraggeber nach § 100 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Städtische Eisenbahn-, Strassenbahn-,
Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen für das Vorhaben der Verlängerung der
Straßenbahnlinie 11 in den Bahnhof Höchst
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 201/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung der Regionaltangente
West sind Planungsleistungen für das Vorhaben der Verlängerung der
Straßenbahnlinie 11 in den Bahnhof Höchst zu erbringen.
Machbarkeitsstudie zur technischen Realisierbarkeit;
Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 1-2 für unterschiedliche
Leistungsbilder;
Alle weiteren Planungsleistungen zur Schaffung von Baurecht
(Genehmigungsplanung).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an den öffentlichen
Personennahverkehr der Stadt Frankfurt am Main ist eine Verlängerung
der Straßenbahnlinie 11 von der Zuckschwerdtstraße zum Bahnhof Höchst
geplant. Hierdurch wird eine Verknüpfung mit dem regionalen
Schienennahverkehr und in Zukunft mit der geplanten Regionaltangente
West (RTW) erreicht.
In diesem Zusammenhang sind u.a. folgende Planungsleistungen zu
erbringen:
1. Machbarkeitsstudie zur technischen Realisierbarkeit beider Vorhaben
(Reginaltangente West und Straßenbahnlinie 11) im Bahnhof Frankfurt/M
Höchst, einschließlich Kostenidentifikation betreffende der
Verlängerung der Straßenbahnlinie 11,
2. Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 1-2 und jeweils vereinbarte
besondere Leistungen zu folgenden Leistungsbilder:
Objektplanung Verkehrsanlagen;
Objektplanung Ingenieurbauwerke;
Tragwerksplanung von Ingenieurbauwerken;
Fachplanung technische Ausrüstung, Beleuchtung;
Fachplanung technische Ausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik;
Fachplanung technische Ausrüstung, Oberleitung;
Fachplanung technische Ausrüstung, Maschinentechnik;
Fachplanung technische Ausrüstung, Fernmeldeanlagen;
Vermessungstechnische Leistungen.
3. Alle weiteren zur Schaffung von Baurecht benötigten
Planungsleistungen (Genehmigungsplanung).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei dem Abschnitt II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich um
fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden
mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes, vor dem Hintergrund der
derzeitig laufenden Planungen für den Abschnitt Mitte RTW und der
Tatsache, dass die geplante Straßenbahnverlängerung im zukünftigen
Gleisbereich des Bahnhof Höchst die RTW tangiert bzw. kreuzt, ist aus
strategischem Blickwinkel eine Verknüpfung beider Maßnahmen in
zeitlicher, räumlicher und aufgabenbezogener Sicht die einzig sinnvolle
Lösung.
Wegen der Interdependenzen der beiden Projekte hat sich u.a. auch die
Stadt Frankfurt am Main (Dezernat IV), RTW und die VGF darauf geeinigt,
dass die Erbringung der Planungsleistungen bis einschließlich zur
Genehmigungsplanung (HOAI, Lph 1-4) der RTW Planungsgesellschaft mbH
Übertragen wird.
In diesem Zusammenhang dient zur Information, dass die
Straßenbahnverlängerung zum Bahnhof Höchst bereits im
Gesamtverkehrsplan (GVP), im Koalitionsvertrag und im Entwurf des
Nahverkehrsplans (NVP) enthalten ist. Da mit der geplanten Ausfädelung
der neuen Strecke an der Ludwig-Scriba-Straße auch eine Anpassung des
städtischen Straßenraums erfolgen wird, ist noch mit dem Amt für
Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt (ASE) ein
Planungsvereinbarung abzuschließen.
Zudem wurde aufgrund der Konstellation, dass es sich bei der VGF und
RTW um Tochtergesellschaften der Stadt Frankfurt am Main handelt, die
Möglichkeit genutzt eine Inhouse-Beauftragung gemäß § 108 Abs. 4 GWB
durchzuführen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen für das Vorhaben der Verlängerung der
Straßenbahnlinie 11 in den Bahnhof Höchst
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/06/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RTW Planugsgesellschaft mbH
Postanschrift: Stiftstraße 9-17
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Zuschlag ist noch nicht erteilt worden. Dieser soll 10 Kalendertage
nach Veröffentlichung erteilt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese
spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben
unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3) GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2020
References
6. mailto:m.keuser@vgf-ffm.de?subject=TED
7. https://www.vgf-ffm.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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